TAG & NACHT ERREICHBAR
In Ohrdruf
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(hinter dem Rathaus)
99885 Ohrdruf
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In Gotha
Langensalzaer Straße 83
(gegenüber dem Hauptfriedhof)
99867 Gotha
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17.12.2022 Unsere Gothaer Filiale zieht um!
Wir laden Sie an diesem Tag von 09.00- 16.00 Uhr herzlich ein zum "Tag der offenen Tür". Schauen Sie sich in entspannter Atmosphäre unsere neuen Räumlichkeiten an und lassen Sie sich Ihre Fragen rund um das Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge beantworten.
Über Ihren Besuch freuen wir uns.
Ihr Team von Trenker Bestattungen
Wie verfasse ich ein Testament?
Vorher an das Nachher denken
Jeder volljährige Mensch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte darf ein Testament verfassen. Es sollte vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich und persönlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.
Für Privatpersonen ist ein Testament empfehlenswert, wenn die
gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn z. B. ein Erbe mehr
oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen es vorsehen ‒ oder
mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind.
Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige
Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide
Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies
zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass ein gemeinschaftliches Testament
nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod
eines Ehepartners nicht mehr möglich.
Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten alle
Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen
unterrichtet werden.
Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle
Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne
vermitteln.
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht
als Download an:
Link zur Broschüre