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  1. Im Trauerfall

Seit 1992
        für Sie da.

TAG & NACHT ERREICHBAR

In Ohrdruf
Kirchstraße 4
(hinter dem Rathaus)
99885 Ohrdruf
Telefon: 03624 - 312353

In Gotha
Langensalzaer Straße 83
(gegenüber dem Hauptfriedhof)
99867 Gotha
Telefon: 03621 - 406141

Unsere Gothaer Filiale zieht um!
Unsere Filiale Gotha wird in der Langensalzaer Straße 83 (gegenber dem Hauptfriedhof) am 02.01.2023 neu eröffnet!
Wir laden Sie an diesem Tag von 09.00- 16.00 Uhr herzlich ein zum "Tag der offenen Tür". Schauen Sie sich in entspannter Atmosphäre unsere neuen Räumlichkeiten an und lassen Sie sich Ihre Fragen rund um das Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge beantworten.
Über Ihren Besuch freuen wir uns.
Ihr Team von Trenker Bestattungen weiter

Was tun, wenn...?

Wichtige erste Schritte

Bei einem Sterbefall zu Hause benachrichtigen Sie bitte umgehend den nächsten erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder einen Notarzt. Sollte der Tod im Krankenhaus oder in einem Alten- bzw. Pflegeheim eintreten, übernimmt diese Einrichtung die Benachrichtigung des Arztes. Dieser wird den Totenschein ausstellen. Bitte halten Sie hierzu den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Im Anschluss nehmen Sie mit uns Verbindung auf.

Wir sind 24 Stunden täglich erreichbar. Folgende Liste soll Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen, die erforderlich sind, helfen:
✔ Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
✔ Personalausweis, Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
✔ Scheidungsurteil im Scheidungsfall
✔ Servicekarte der Krankenkasse
✔ Bankverbindung
✔ Rentennummer, Witwer-/Witwenrentennummer

Wenn Ihnen ein Dokument fehlt, helfen wir gerne bei der Beschaffung.

Sie können uns als Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, ganz gleich, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Sterbefall eingetreten ist. Wie lange der Verstorbene noch im eigenen Zuhause verbleiben soll, können Sie im Rahmen der gesetzlich zulässigen 36 Stunden selbst entscheiden. Wir empfehlen Ihnen aus unserer Erfahrung, die wenigen kostbaren Stunden sehr bewusst zu erleben.

Laut dem thüringischen Bestattungsgesetz muss die Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchgeführt werden; die Asche ist innerhalb von sechs Monaten beizusetzen.