TAG & NACHT ERREICHBAR
In Ohrdruf
Kirchstraße 4
(hinter dem Rathaus)
99885 Ohrdruf
Telefon: 03624 - 312353
In Gotha
Langensalzaer Straße 83
(gegenüber dem Hauptfriedhof)
99867 Gotha
Telefon: 03621 - 406141
17.12.2022 Unsere Gothaer Filiale zieht um!
Wir laden Sie an diesem Tag von 09.00- 16.00 Uhr herzlich ein zum "Tag der offenen Tür". Schauen Sie sich in entspannter Atmosphäre unsere neuen Räumlichkeiten an und lassen Sie sich Ihre Fragen rund um das Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge beantworten.
Über Ihren Besuch freuen wir uns.
Ihr Team von Trenker Bestattungen
Erbrecht
So will es das Gesetz
Hierbei sind:
- Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
- Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
- Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Adoptivkinder sind den eigenen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder
und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht
eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige,
die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der
Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen
Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie
eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:Link zum Download